Die von unserem Magazin freigeklagten Protokolle des Krisenstabs des Robert Koch-Instituts (RKI) werden nun für alle zugänglich gemacht. Die mehr als 200 Dokumente sind in erheblichem Umfang durch das RKI geschwärzt. Gegen die Schwärzungen klagen wir aktuell. Wir laden alle interessierten Journalisten zur Mitrecherche ein. REDAKTION , 20. März 2024, 0 Kommentare , PDF Wie Multipolar auf Grundlage der bislang geheim gehaltenen Papiere bereits berichtete , beruhte die im März 2020 vom RKI verkündete Verschärfung der Risikobewertung von „mäßig“ auf „hoch“ – Grundlage sämtlicher Lockdown-Maßnahmen und Gerichtsurteile dazu – anders als bislang behauptet nicht auf einer fachlichen Einschätzung des Instituts, sondern auf der politischen Anweisung eines externen Akteurs – dessen Name in den Protokollen geschwärzt ist. Für eine weitere gründliche Auswertung der mehr als 200 Protokolle mit einem Gesamtumfang von über 1.000 Seiten ist nun die Mitarbeit weiterer Journalisten und Rechercheure erforderlich. Die Protokolle umfassen den Zeitraum von Januar 2020 bis April 2021, da unser Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, auf dem die spätere Klage beruhte, im Mai 2021 gestellt wurde. Der Antrag lautete: Hiermit beantragen wir gemäß § 1 IFG, Art. 10 EMRK, namens und in beigefügter Vollmacht (...), Einsicht in Form der Erstellung von Kopien in alle Informationen, gleich in welcher Verkörperung, – Sämtliche Protokolle, Tagesordnungen, Teilnehmerlisten und sonstiger Notizen des RKI-Corona-Krisenstabes seit seiner Gründung – laut RKI am 6.1.2020 – bis zum 30.4.2021; – Alle Dokumente, Notizen und Schriftwechsel (ausgenommen Entwürfe) der Behörde, die sich im Vorfeld des ersten Zusammentretens mit der Planung und Einberufung des Krisenstabes befassen; – Insbesondere sämtlicher Dokumente und Notizen (ausgenommen Entwürfe), die sich mit der Änderung der Risikobewertung am 17.3.2020 von „mäßig“ auf „hoch“ befassen, darunter auch Schriftwechsel innerhalb des RKI sowie zwischen dem RKI und dem Bundesgesundheitsministerium sowie ggf. weiteren Behörden der Bundesregierung. Nach Nichtbeantwortung und Klageerhebung folgte ein langes Tauziehen unserer Rechtsanwälte der Kanzlei Partsch und Partner mit den Anwälten des RKI der Kanzlei Raue . Nach dem Austausch zahlreicher Schriftsätze beider Seiten mit dem Verwal