Verfehlte, verfassungswidrige Flüchtlingspolitik – Deutscher Freidenker-Verband e.V.

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Ein Auszug aus dem dieser Tage erscheinenden Buch „Niemand soll hungern, ohne zu frieren“ von Wolfgang Bittner Ein verfassungsrechtliches, vor allem aber gesellschaftliches Problem ist die ständig zunehmende Migration. Zwar ist unbestritten, dass Menschen aus anderen Ländern, die vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, in Deutschland Asyl beanspruchen können, aber der Zustrom belastet die Städte und Gemeinden bis an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Seit Bundeskanzlerin Angela Merkel am 4. September 2015 verfassungswidrig Tausende Flüchtlinge an der österreichischen Grenze unregistriert nach Deutschland einreisen ließ, folgten Hunderttausende. Probleme für die einheimische Bevölkerung In wenigen Jahren wurden etwa drei Millionen Asylanträge gestellt. 1 Nicht gezählt sind Migranten, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Hinzu kommen weit über einer Million ukrainischer Flüchtlinge, 2 denen Sonderrechte zugestanden werden. Sie können ohne Visum einreisen, erhalten Unterkunft, medizinische Versorgung sowie Zugang zu Bildung und können in Deutschland arbeiten. Des Weiteren besteht ein Anspruch auf Bürgergeld, sobald ihr Flüchtlingsstatus anerkannt ist. Diese Regelungen sind politisch motiviert. Zumeist findet kein Asylverfahren statt. Da Ukrainer in Westeuropa kostenlos reisen können, findet ein reger Waffen- und Drogenhandel statt. 3 Doch darüber wird Stillschweigen bewahrt. Große Probleme für die einheimische Bevölkerung ergeben sich infolge von fehlendem Wohnraum, gestiegenen Mieten, längeren Wartezeiten in Kliniken, teurerer Krankenversorgung sowie der Überlastung von Kindergärten und Schulen. Da nicht wenige ukrainische Leistungsempfänger zwischen Deutschland und der Ukraine pendeln, sprach der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz von einem „Sozialtourismus“: „nach Deutschland, zurück in die Ukraine, nach Deutschland, zurück in die Ukraine“. 4 Dennoch versichert Bundeskanzler Olaf Scholz stets aufs Neue, Deutschland werde die Ukraine „so lange wie nötig“ unterstützen, 5 und dazu gehört auch die Versorgung der bevorrechtigten ukrainischen Geflüchteten. Asylbewerber haben in Deutschland nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf Geld- und Sachleistungen, außerdem übernimmt der Staat die Aufwendungen für die Unterkunft. Allerdings hat sich gezeigt, dass viele, die als Migranten nach Deutschland kommen, nicht vor Gewalt, Krieg oder Terror geflohen sind. Missachtung der Verfassung Die Absätze 1 und 2 des Artikels 16a im Grundgesetzes lauten: „(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ Daraus ergibt sich, dass viele der aus Drittstaaten nach Deutschland gekommenen Migranten keinen Anspruch auf Asyl haben. Merkels Schlagwort „Wir schaffen das“ war also reine Meinungsmache, verfassungswidrig und hinsichtlich der Folgen für die eigene Bevölkerung unbedacht. Der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio schrieb in einem Rechtsgutachten, das er im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung aufgrund der Migrationslage Ende 2015 erstellt hat: „Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen, der sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet und ihrer Herrschaftsgewalt unterworfen ist, eine menschenwürdige Behandlung (Art. 1 Abs. 1 GG). Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis.“ 6 Weil der Bund Deutschlands Grenzen nicht sicherte und unkontrollierte massenhafte Einreise zuließ, verletzte er nach Ansicht von di Fabio se