Benjamin Netanjahu und das Den-Haag-Invasionsgesetz der USA

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"teaser" href="https://norberthaering.de/news/netanjahu-den-haag/"> 24. 11. 2024 | Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und seinen früheren Verteidigungsminister Joav Galant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen erlassen. Zu diesem Anlass erinnern US-Senatoren die Europäer an das Den-Haag-Invasionsgesetz. Gleichzeitig macht das Urteil eines US-Militärgerichts den Deutschen klar, dass sie nicht in einem souveränen Staat leben. Für die Bundesregierung und andere Länder, die den Vernichtungskrieg der in Teilen offen rassistischen israelischen Regierung gegen die Palästinenser politisch und mit Waffenlieferung unterstützen, ist dieser Haftbefehl hochgradig peinlich. Einerseits, weil er die behauptete Rechtfertigung von zehntausenden getöteten Frauen und Kindern als Selbstverteidigung gegen die ebenso barbarischen Attacken der Hamas untergräbt, andererseits, weil Deutschland als Mitgliedsstaat des Strafgerichtshofs verpflichtet ist, Netanjahu und Galant festzunehmen, sollten sie nach Deutschland kommen. Die Bundesregierung will das erkennbar nicht tun, anders als die Regierung des Sitzlandes des IStGH, der Niederlande, die signalisiert hat, dass sie sich an Recht, Gesetz und unterschriebene Verträge gebunden fühlt. Die USA halten grobes Besteck in Reserve, um zu vermeiden, dass einer der ihren, oder ein enger Verbündeter wie Netanjahu von einer frechen Regierung wie der niederländischen wegen seiner mutmaßlichen Verbrechen verhaftet und an Den Haag überstellt wird. Und sie scheuen sich auch nicht, es vorzuzeigen. Republikanische Senatoren wie Tom Cotton oder John Thune, der ab Januar Mehrheitsführer im Senat werden könnte, erinnerten aus Anlass des Haftbefehls den Strafgerichtshof, die Niederlande und alle anderen nicht hinreichend unterwürfigen Regierungen in recht deutlichen Worten daran, dass das amerikanische Gesetz zum IStGH nicht umsonst das „Den-Haag-Invasionsgesetz“ genannt wird. Das Gesetz „American Servicemembers Protection Act“ aus dem Jahr 2002 ermächtigt den Präsidenten alle Mittel einzusetzen, bis hin zu militärischen, um US-Bürger oder die Bürger von mit den USA verbündeten Staaten zu befreien, sollten sie vom IStGH in Haft gehalten werden. Die USA drohen damit dem Nato-Staat Niederlande militärische Gewalt an, sollte er seinen Verpflichtungen gegenüber dem IStGH auch im Hinblick auf Personen nachkommen, die den Schutz der US-Regierung genießen. Es ist also kein Wunder , dass die Regierung eines Landes wie der Bundesrepublik, das in besonderer Weise unter dem Pantoffel Washingtons steht, fürchterlich herumeiert, wenn sie gefragt wird, ob sie zu ihren IStGH-Verpflichtungen oder zu Washington und Israel hält, wenn ein israelisches Regierungsmitglied wegen seiner mutmaßlichen Kriegsverbrechen verhaftet und vom IStGH belangt werden soll. Der alles andere als souveräne Status Deutschlands wurde uns gerade erst wieder in Zusammenhang mit einem US-Soldaten eingerieben, der in Deutschland einen Bundesbürger erstochen hatte, dies gegenüber der deutschen Polizei gestand und dennoch im Oktober von einem US-Militärgericht, an das man ihn hatte überstellen müssen, in die Freiheit entlassen wurde. Die deutsche Bevölkerung, die Hinterbliebenen des Opfers und die deutschen Gerichte und Behörden bekamen nicht einmal eine vernünftige Erklärung für diesen eigenwilligen Richterspruch. Die Nachdenk