"teaser" href="https://norberthaering.de/macht-kontrolle/zukunftsgipfel-digitalpakt/">11. 09. 2024 | Das Magazin Multipolar hat geharnischt auf einen Drohbrief der sich als Zensurbehörde gebärdenden Landesmedienanstalt NRW geantwortet. Deren Chef bereut inzwischen seine Aktion, weil durch die entschiedene Gegenwehr von Multipolar eine breite Öffentlichkeit auf die Zensuraktivitäten der staatsnahen Anstalt aufmerksam geworden sind. Wegen der großen Bedeutung der Tatsache, dass der Staat sich seit Neuestem anmaßt, über die Landesmedienanstalten private Medien einer Zensur zu unterwerfen, will ich den Antwortbrief von Multipolar -Herausgeber Paul Schreyer in Auszügen wiedergeben: „Sehr geehrter Herr Dr. Schmid, Ihr Schreiben vom 23. August möchte ich im Namen der Multipolar-Redaktion wie folgt beantworten: Wir weisen Ihren Versuch, unsere Berichterstattung zu beeinflussen als verfassungswidrig zurück. Wir verweisen auf Artikel 5 des Grundgesetzes sowie die damit begründeten Ausführungen des Medienrechtlers Christoph Fiedler: Die journalistische Sorgfaltspflicht ist weder für sich genommen rechtlich sanktionierbar, noch darf sie durch eine ordnungsbehördliche Aufsicht über die Redaktionen überwacht werden. (Gersdorf/Paal: Medien- und Informationsrecht“, Beck, 2021, S. 799ff). Vor einer entsprechenden Änderung des Medienstaatsvertrages im November 2020 – auf den Sie sich berufen – gab es in der Bundesrepublik Deutschland eine solche behördliche Aufsicht – selbstverständlich – auch zu keinem Zeitpunkt. Die Pressezensur wurde in Deutschland 1874 gesetzlich abgeschafft. Der Medienstaatsvertrag in aktuell gültiger Form und Ihre Berufung auf diesen sind ein Rückfall hinter diese Zeit. Das Vorgehen der Landesmedienanstalt ist ein Angriff auf die Pressefreiheit. Wir weisen Ihre Vorwürfe zurück. Die journalistische Sorgfaltspflicht wurde in den beanstandeten Beiträgen nicht verletzt. Unsere unten folgende Argumentation dazu ist nicht als Rechtfertigung zu verstehen, da wir die von Ihnen angemaßte „Aufsicht“ wie geschildert als verfassungswidrig zurückweisen. Die Argumentation dient vielmehr der Information der Öffentlichkeit, da dieser Brief veröffentlicht wird. (…) Das Portal Übermedien zitiert Sie, Herr Schmid, am 7. September 2024 mit den Worten, „der Vorgang bei ‚Multipolar‘“ – damit ist der Inhalt Ihres Mahnschreibens an mich gemeint – sei „relativ unspektakulär“. Angesichts der Aufmerksamkeit, die der Fall nun öffentlich geweckt habe – erwähnt werden „viele wütende Protestschreiben“, die Sie erreicht hätten – würden Sie sich nun „selbstkritisch die Frage stellen müssen“, ob Ihr Mahnschreiben „womöglich auch etwas Kontraproduktives erreicht“. Sie erklären weiter: „Ist der Fall gut genug und stabil genug, um dem Medium eine solche Bühne zu geben?“ Durch Ihre Aussagen entsteht in unserer Redaktion der Eindruck, das Schreiben der Landesmedienanstalt an Multipolar war ein undurchdachter Schnellschuss und nicht mit der Leitung des Hauses abgestimmt. Trifft das zu? Abschließend: Ihr Schreiben ist nicht namentlich unterzeichnet und nennt keinen Ansprechpartner, was wir für unseriös halten. Mit freundlichen Grüßen, Paul Schreyer“ Es lohnt sich , im kompletten Antwortbrief nachz