Die Bundesregierung räumt ein, dass an der Hochstufung der Risikobewertung im März 2020 die RKI-Fachebene „nicht beteiligt“ war. Behördenleiter Lothar Wieler und sein Stellvertreter Lars Schaade hätten die Entscheidung allein getroffen. Vor Gericht erklärte Schaade nun, die Risikobewertung habe „normativen Charakter“ und gehöre deshalb zum Bereich des politischen „Managements“. Offen bleibt, durch wen Wieler und Schaade damals instruiert wurden. PAUL SCHREYER , 13. September 2024, 0 Kommentare , PDF Die am 17. März 2020 vom Präsidenten des Robert Koch-Instituts (RKI) verkündete Hochstufung der Risikobewertung war Grundlage sämtlicher Lockdown-Maßnahmen und vieler Gerichtsentscheidungen zu Klagen von Betroffenen. Tenor der Urteile: Die Risikoeinschätzung des RKI – als vom Infektionsschutzgesetz benannter zuständiger Fachbehörde – stelle man als Gericht nicht in Frage. Wenn das RKI nach wissenschaftlicher Prüfung zum Ergebnis komme, die Gefahr sei hoch, dann sei das maßgeblich und die entsprechenden politisch beschlossenen Maßnahmen damit auch berechtigt. Auf Nachfragen hatte das RKI immer wieder betont, wie gründlich die Risikobewertung erarbeitet worden war, und dazu auf einen öffentlichen Leitfaden der Behörde verwiesen. Darin hieß es, die Risikobewertung werde „durch den RKI-Krisenstab formuliert“ und beschreibe stets „die aktuelle Situation für die Gesamtbevölkerung“ – sei also keine Prognose zukünftig drohender Gefahren. Diese „aktuelle Situation“ würde gemessen an den drei Kriterien Übertragbarkeit (Fallzahlen), Schwereprofil (Anteil schwerer, klinisch kritischer und tödlicher Krankheitsverläufe) und Ressourcenbelastung des Gesundheitswesens. Diese drei Kriterien beurteile das RKI „mit jeweils messbaren Größen“. Mit anderen Worten: Die Fachleute am RKI studierten alle relevanten Zahlen und sprachen dann eine faktenbasierte Empfehlung für eine Risikobewertung aus, die der Krisenstab, ein Gremium aus etwa 20 Teilnehmern, anschließend formulierte und veröffentlichte. So jedenfalls die Theorie. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler (AfD) erklärte Sabine Dittmar, Parlamentarische Staatssekretärin des Gesundheitsministers, nun allerdings: „Die Entscheidung zur Hochstufung der Risi