Russische Warnungen und taube deutsche Ohren – Deutscher Freidenker-Verband e.V.

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Eigentlich nicht überraschend: Wenn Russland vor irgendetwas warnt, wird in Deutschland geradezu aufdringlich weggehört. Das war schon Anfang 2022 so. Aber die Risiken werden von Runde zu Runde größer, wenn man weiter Waffen schickt, statt zuzuhören. Von Dagmar Henn Erstveröffentlichung am 13.09.2024 auf RT DE Irgendwann sollten auch deutsche Politiker ihre narzisstische Blase verlassen, in der sie immer Recht haben. Im eigenen Interesse. Weil es Augenblicke gibt, in denen man durch mangelndes Nachdenken vor allem sich selbst schadet. Die gestrige Warnung des russischen Präsidenten Wladimir Putin war so ernst gemeint, wie sie klingt. Offenkundig haben aber die deutschen Politiker jenen Moment Anfang 2022 bereits vergessen, als der russische Vorschlag für eine neue Sicherheitsarchitektur in Europa von einer ebenso klaren Warnung begleitet wurde, dass andernfalls „militärisch-technische Maßnahmen“ ergriffen würden. Inzwischen müsste mehr als klar sein, was diese Maßnahmen sind, aber dennoch wird mit Vergnügen weiter so getan, als sei das alles nicht ernst zu nehmen. So beispielsweise der CDU-Politiker Norbert Röttgen: „Die Einschüchterungspropaganda von Putin ist ebenso bekannt wie absurd. Der Westen kann sich nur daran orientieren, was zweifelsfrei mit dem Völkerrecht übereinstimmt und was der Wiederherstellung des Friedens in Europa dient.“ Der zweite Satz besitzt sogar eine unfreiwillige Komik. Zumindest für den, der die Vorgeschichte in der Ukraine kennt. Denn die Unterstützung eines Putsches stimmt nicht mit dem Völkerrecht überein, genauso wenig, wie die Aufrüstung einer Putschregierung, die als erste bedeutende Handlung einen Bürgerkrieg beginnt. Die Minsker Abkommen waren, laut Ex-Kanzlerin Angela Merkel und dem französischen Ex-Präsidenten Francois Hollande, immer nur als Täuschung gemeint, um die Kiewer Regierung aufrüsten zu können. Dumm nur: Auch dieses Abkommen war Völkerrecht. Es war, so wie es geschrieben steht, mitsamt dem darin enthaltenen Zeitplan für die einzelnen Handlungen, die zur Befriedung des Bürgerkriegs führen sollten, vom UN-Sicherheitsrat beschlossen worden. Aber nie hat man sich in Deutschland offiziell mit der Frage befasst, ob daraus nicht nur ein Recht, sondern sogar eine Verpflichtung für Russland als eine der Garantiemächte entsteht, die Umsetzung, wenn nötig, zu erzwingen. Allerdings gibt es noch eine weit tiefere Ebene, in der diese Aussage Röttgens zum Völkerrecht und zum Frieden absurd wird. Der Ursprung des modernen Völkerrechts war die Beendigung eines Krieges, des Dreißigjährigen Krieges in Deutschland. Andere wichtige Bestandteile, wie die UN-Charta, wurden hinzugefügt mit einer zentralen Vorgabe: menschliches Leben zu bewahren, und wenn möglich, nicht als tierisches Vegetieren, sondern unter den für eine menschliche Entwicklung erforderlichen Bedingungen. Was man praktisch sehen kann, ist, wie mit dem vermeintlich völkerrechtlichen Verweis auf „territoriale Integrität“ Hunderttausende in den Tod geschickt werden. Selbst wenn man ignoriert, dass tatsächlich geopolitische Interessen einer dritten Partei dahinterstehen ‒ auch das Völkerrecht kennt eine Rangfolge der Rechtsgüter, und das Leben dieser Hunderttausenden steht weit höher als die Kategorien, die für solche wie Röttgen „zweifelsfrei mit dem Völkerrecht übereinstimmen“. Wobei die Veränderung des Sprachgebrauchs, die NATO-weit durchgesetzt wurde und nach der immer die Rede von einem „gerechten“ Frieden ist statt von einem Frieden, auch ein Manöver ist, um behaupten zu können, einen gerechten Krieg zu führen, ohne dies auszusprechen. Letztlich ist da eben nicht die R