"teaser" href="https://norberthaering.de/geldsystem/geldwaesche-ing/"> 13. 11. 2024 | Bei Geld hört der Spaß auf, bei möglicher Geldwäsche auch der Rechtsstaat. Denn zu den rechtsstaatlichen Prinzipien gehört, dass man den Vorwurf erfahren muss und eine Chance bekommt, Irrtümer aufzuklären und sich zu verteidigen. Diese Chance bekommt man bei Geldwäscheverdacht ausdrücklich nicht, jedenfalls nicht gegenüber der Bank als verlängertem Arm der Finanzermittler. Dr. Dirk Hammes ist seit Jahrzehnten Insolvenzverwalter. Bis er 2021 seine Kanzlei verkaufte, einer der meistbeschäftigten in Deutschland. Immer wieder hatte er auf der Seite der Ermittlungsbehörden mit Geldwäschetatbeständen zu tun. Für die Akademie Deutscher Genossenschaften der Volksbanken, für Richter, Staatsanwälte und das Bundeskriminalamt war er als Dozent im Bereich Wirtschaftskriminalität tätig. Dass er selbst einmal in den Verdacht geraten könnte, Geldwäsche zu betreiben, hätte er sich nie träumen lassen. Er kann allerdings nur vermuten, dass er unter Geldwäscheverdacht steht. Er weiß es nicht und darf es nicht wissen. Unter Geldwäsche versteht man das absichtsvolle Einschleusen von illegal erworbenen Geldmitteln oder Vermögensgegenständen in den legalen Geld- und Geschäftsverkehr, wobei die Spuren zur Herkunft des Geldes und/oder dessen wahren Eigentümern verwischt werden. Dirk Hammes vermutet, dass die Verwicklungen, die im Juni 2024 begannen, damit zu tun haben könnten, dass er seine substanziellen Bankguthaben im Interesse einer möglichst umfassenden Einlagensicherung auf verschiedene Banken verteilt hat, darunter auch eine Schweizer Bank. Mit Geldflüssen in die Schweiz kommt man sehr leicht auf das Radar der Geldwäsche- und Steuerfahnder. Am 18. Juni erhielt Dr. Hammes ein Schreiben von seiner Hausbank ING. Er wurde aufgefordert, keine Gutschriften oder Lastschriften von seinem Konto für seine Ehefrau zuzulassen. Hammes und seine Frau haben je ein Einzelkonto bei der ING und ein gemeinsames Konto. Ein Grund für die ungewöhnliche Rüge wurde Dr. Hammes auf Anfrage nicht mitgeteilt, lediglich, dass man als Privatkundenbank „nur Konten auf eigene Rechnung“ anbiete. Hammes und seine Frau machten gute Miene zum sonderbaren Spiel und bereinigten die Lastschriften so gut sie konnten, sodass alle Lastschriften seiner Frau vom gemeinsamen oder von ihrem Konto abgebucht werden würden. Wenige Tage nach dem ersten Mahnbrief in Sachen Kontonutzung bekam Hammes einen Anruf von einer ING-Mitarbeiterin. Diese forderte ihn auf, die Online-Einrichtung eines Business-Extra-Kontos vollends abzuschließen, weil sonst negative Folgen für ihn entstehen könnten. Er hatte den Online-Einrichtungsprozess wegen der angebotenen höheren Zinsen des Extrakontos gestartet, ihn dann aber wegen der beschränkten Einlagensicherung nicht fortgesetzt, wie er berichtet. Warum man negative Konsequenzen fürchten muss, wenn man ein Lockangebot erst interessant findet, bei näherer Betrachtung dann aber doch ausschlägt, war ihm ein Rätsel. Doch dabei blieb es nicht. Mit weiterer Mahnung bemängelte die ING Ende Oktober „Lastschriften von PayPal Europe gegen Frau Hammes“, die von seinem Konto abgebucht worden seien. Die Mahnung wurde mit der Androhung der Kontenkündigung verbunden. Die Eheleute konnten allerdings keine Buchungen finden, auf die die Beschreibung zutraf. Also kontaktierte Dr. Hammes den Kundenberater der ING telefonisch und war nicht wenig erstaunt, dass der verängstigt wirkende Bankmitarbeiter sich strikt weigerte, irgendeine Auskunft dazu zu geben, welche angeblichen Zahlungen auf Rechnung seiner Frau die Bank konkret bemängele. Das müsse er schon selbst herausfinden, war die Auskunft. Der Bankberater weigerte sich auch ihm einen Rechtsgrund für die Auskunftsverweigerung zu nennen oder ihn mit der Leiterin der Kundenb